5 Dinge, die Du über die zahnärztliche Kenntnisprüfung wissen musst

Wir alle wissen, wie wichtig es ist, gut vorbereitet in eine Prüfung zu gehen. Dies gilt besonders für die zahnärztliche Kenntnisprüfung. Bei den ganzen bürokratischen Hürden und den Abläufen und Inhalten der Prüfungen, kann man schon einmal den Überblick verlieren. Aber keine Sorge, in diesem Blogpost geben wir Dir einen tiefen Einblick in die Prüfung und verraten die 5 wichtigsten Dinge, die Du wissen musst, um Deine deutsche Approbation bald in der Hand halten zu können.

1. Wann und warum muss ich eine zahnärztliche Kenntnisprüfung absolvieren?

Die zahnärztliche Kenntnisprüfung bewertet die Kenntnisse und Fähigkeiten von Kandidat:innen, die Zahnmedizin im Ausland studiert haben und die deutsche zahnärztliche Approbation erhalten möchten. Die Kenntnisprüfung soll sicherstellen, dass die Kandidat:innen den Anforderungen des deutschen Gesundheitssystems gerecht werden. Wenn im Rahmen der vorhergegangenen Gleichwertigkeitsprüfung entschieden worden ist, dass ein ausländisches Zahnmedizinstudium inhaltlich weniger umfangreich war, als ein Zahnmedizinstudium an einer deutschen Uni, erhalten die Antragssteller:innen im Rahmen der Kenntnisprüfung die Möglichkeit, ihr Können unter Beweis zu stellen.

2. Aus welchen Teilen besteht die Kenntnisprüfung und was wird geprüft?

Grundsätzlich richtet sich die zahnärztliche Kenntnisprüfung an §§ 104 - 118 der Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen (ZApprO). Die Kenntnisprüfung besteht aus einem schriftlichen, einem mündlichen und einem praktischen Teil und wird auch in dieser Reihenfolge abgehalten.

Allgemein werden die Fächer Zahnärztliche Prothetik, Kieferorthopädie, Zahnärztliche Chirurgie und Zahnerhaltung geprüft. Die Kanditat:innen sollten allerdings auch auf Prüfungsfragen zur Notfallmedizin, klinischen Pharmakologie, Pharmakotherapie sowie Hygiene vorbereitet sein.

Im ersten Teil (Schriftlicher Abschnitt) erhalten die Kandiat:innen eine Befundsituation. Für diese sollen sie innerhalb von ca. 45 min zwei mögliche Behandlungspläne schreiben und diese begründen.

Im zweiten Teil (Mündlicher Abschnitt) der Kenntnisprüfung findet ein Prüfungsgespräch statt, in dem die aufgelisteten Fächer ca. 60 min geprüft werden. Die während des schriftlichen Teils der Prüfung erstellte Behandlungsplanung kann ebenfalls mit in diese Diskussion einfließen. 

Der Inhalt des dritten Teils der Kenntnisprüfung (Praktischer Abschnitt) ist in § 110 Abs. 1 Nr. 1-3 der zahnärztlichen Approbationsordnung geregelt. 
Im Fach Prothetik müssen die Kandidat:innen in der Lage sein, einen Zahn für mindestens eine Verblendkrone und eine Teilkrone zu präparieren, abzuformen und eine temporäre Versorgung herzustellen. Außerdem soll eine einfache zahntechnische Arbeit wie z.B. ein Gipsmodell hergestellt werden.
In den Fächern Oralchirurgie und Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie müssen die Prüflinge die geeigneten Instrumente für eine gegebene Behandlungssituation auswählen und deren richtige Anwendung erläutern. In der Zahnerhaltung soll mindestens eine große, dreiflächige Kavität im Seitenzahngebiet sowie eine approximale Kavität im Frontzahngebiet präpariert und gefüllt werden. Außerdem soll als endodontische Behandlung ein natürlicher Zahn trepaniert und der Wurzelkanal aufbereitet sowie gefüllt werden. 
Ähnlich wie in der Chirurgie soll auch der Parodontologie das richtige Instrumentarium für eine Behandlungssituation gewählt und begründet werden. Auch das richtige Entfernen von Zahnstein kann geprüft werden.

Der praktische Abschnitt der Prüfung erstreckt sich insgesamt über ca. 5 Stunden. Davon sind je ca. 2 Stunden für Prothetik und Zahnerhaltung sowie in etwa eine Stunde für Oralchirurgie und Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie vorgesehen.

3. Wie kann ich mich auf den praktischen Abschnitt der Kenntnisprüfung optimal vorbereiten?

Wie wir oben gesehen haben, ist der praktische Abschnitt der zahnärztlichen Kenntnisprüfung sehr umfangreich und die Inhalte müssen in verhältnismäßig kurzer Zeit absolviert werden. Da ist regelmäßiges Üben definitiv der Erfolg versprechendste Weg!

Hierfür kannst Du Dir aus dem Miet-Sortiment von zahnimarkt.com einen Frasaco-Phantomkopf und einen NSK-Mikromotor z.B. für einen Monat mieten und unkompliziert von zu Hause aus das Präparieren üben. Wenn Du merkst, dass Du mehr Zeit brauchst, um eine Routine aufzubauen, kein Problem! Du kannst Deine Miete easy verlängern. Auch die nötigen KaVo- oder Frasaco-Zähne kannst Du auf zahnimarkt.com günstig online bestellen. Weitere Verbrauchsmaterialien und Instrumente, die Du für die Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung oder die Prüfung selbst brauchst, findest Du natürlich auch auf zahnimarkt.com.

4. Welche Kosten kommen auf mich zu, wenn ich die Kenntnisprüfung ablegen möchte?

Die Kosten für die Kenntnisprüfung setzen sich aus den Kosten für die jeweiligen Prüfungsabschnitte zusammen. Die Kosten können sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. In Summe ist für die gesamte Kenntnisprüfung mit Prüfungsgebühren zwischen 1.500 € und 2.500 € zu rechnen. Wenn ein Abschnitt wiederholt werden muss, fallen die Gebühren erneut an. Wenn Du bestanden hast, kommen außerdem noch die Gebühren für das Ausstellen Deiner Approbation dazu.

5. Kann ich die zahnärztliche Kenntnisprüfung wiederholen?

Sollte es passieren, dass Du die Prüfung beim ersten Mal nicht bestehst, lass Dich nicht entmutigen! Du hast die Möglichkeit, die Prüfung zu wiederholen. Nutze diese Gelegenheit, um aus Deinen Fehlern zu lernen und Dich besser vorzubereiten. Am besten mietest Du Dir direkt einen Phantomkopf und übst alle Präparationen so oft, wie Du kannst.

Da Du jetzt die 5 wichtigsten Dinge über die zahnärztliche Kenntnisprüfung weißt, kannst Du Dich der Herausforderung stellen. Denke immer daran, dass gründliche Vorbereitung und Selbstvertrauen der Schlüssel zum Erfolg sind. Wir wünschen Dir viel Glück bei Deiner zahnärztlichen Kenntnisprüfung!

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