Hilfe, Assistenzzeit - Der Leitfaden

Das Examen ist vorbei, die Approbationsfeier hat stattgefunden und was jetzt? In der Regel leistest Du nun Deine zweijährige Vorbereitungszeit (Assistenzzeit) in einer Zahnarztpraxis ab, um danach eine Kassenzulassung zu erlangen.

In diesem Leitfaden geben wir Dir hilfreiche Tipps, um Dich in Deinem neuen Job als Vorbereitungsassistent:in gut zurecht zu finden und zeigen Dir zum Schluss noch ein paar Alternativen zur Arbeit als Vorbereitungsassistent:in.

 Formalitäten - Wie funktioniert die Assistenzzeit

Die Assistenzzeit dient der Vorbereitung auf die Kassenzulassung. Sie kann zwischen zwei und vier Jahren dauern. Hierbei ist zu beachten, dass die verschiedenen Zahnärztekammern das Wort „Vollzeit“ unterschiedlich auslegen. Arbeitszeiten zwischen 30 bis 40 Stunden können hier als Vollzeit gewertet werden. Dafür lohnt es sich, auf der Website der zuständigen Landeszahnärztekammer zu recherchieren. Stundenzeiten, die darunter liegen sind als „Teilzeit“ zu bewerten.

Diese Zeit kann auf verschiedene Weisen abgeleistet werden. Die häufigste Form ist die Vorbereitungsassistenz, bei der Du in einer Praxis bei einem/r Zahnärzt:in  mit Kassenzulassung für diese Zeit angestellt bist. Die Vorbereitungsassistenz kann aber auch an Universitätskliniken, Bundeswehrkrankenhäusern, im öffentlichen Dienst oder auch im europäischen Ausland abgeleistet werden, wenn Du zuvor mindestens 3 bis 6 Monate bei einem/r Vertragszahnärzt:in gearbeitet hast. Für die zeitliche Zusammensetzung ist die zuständige Landeszahnärztekammer zu konsultieren, da dies unterschiedlich gehandhabt wird.

Die Vorbereitungsassistent:innen-Zeit kann auf ein Jahr verkürzt werden, wenn sich danach eine dreijährige Weiterbildung zum Facharzt anschließt. In dieser Zeit ist Deine Berufsbezeichnung „Weiterbildungsassistent:in“.

Auch die Anstellung als „Entlastungsassistent:in“ bzw. die Vertretung eines/r Vertragszahnärzt:in ist nach einjähriger Tätigkeit als Vorbereitungsassistent:in in einer Zahnarztpraxis möglich. Hier kann eine Zeit von bis zu sechs Monaten angerechnet werden.

Anrechnungswürdig sind alle Tätigkeiten bei Vertragszahnärzt:innen, die mindestens drei bis sechs Wochen betragen. Für genaue Informationen ist es immer ratsam, die Zahnärztekammer zu ersuchen, da sich die Regularien von Kammer zu Kammer unterscheiden können.

Nach vollständiger Ableistung der Assistenzzeit kann die Kassenzulassung bei der zuständigen Kassenzahnärztlichen Vereinigung beantragt werden.

 Ablauf und Aufgaben

In den letzten zwei bis drei Jahren Deines Studiums konntest Du Dich handwerklich auf Deine neue Arbeitsstelle vorbereiten. Du hast gelernt, wie man Zähne präpariert, Prothesen anfertigt, Präzisionsabformungen nimmt und vieles mehr. Trotzdem ist das Studium eher mit der Fahrschule zu vergleichen. Man lernt das Grundwerkzeug, aber die Routine kommt in der täglichen Praxis.

Dazu kommen noch viele neue Aufgaben und Herausforderungen, mit denen Du Dich im Studium zuvor nicht befassen musstest.

Während der zweijährigen Assistenzzeit lernst Du vor Allem, selbst Verantwortung zu übernehmen und Behandlungsentscheidungen zu treffen. Schließlich dient die Vorbereitungsassistentenzeit auch Deiner Ausbildung zu einem/r eigenständigen Behandler:in.

Die Ausgestaltung der Assistenzzeit kann je nach Praxis oder Einsatzort ganz unterschiedlich aussehen. In einigen Praxen läufst Du die ersten Monate nur mit, um den Praxisalltag und die Handhabung in der Praxis kennenzulernen. In anderen Praxen darfst Du schon recht schnell auch selbst zahnmedizinisch arbeiten.

In den meisten kleineren Zahnarztpraxen wirst Du auch mit der Abrechnung in Berührung kommen. Sei es nur die Sicherstellung der richtigen Dokumentation, damit der/die Abrechnungsangestellte:in alle BEMA-und GOZ-Leistungen abrechnen kann, bis hin zur Abrechnung selbst. Daher solltest Du Dich während der Assistenzzeit mit dem deutschen Abrechnungssystem vertraut machen und betriebswirtschaftliche Fähigkeiten erlernen.

Außerdem kannst Du wertvolle Erfahrungen in der Personal- und Praxisführung sammeln, falls Du zukünftig eine eigene Praxis eröffnen möchtest.

Deine konkreten Aufgabenbereiche sollten im Arbeitsvertrag genau festgehalten sein. Hier kannst Du im Zweifelsfall nachlesen, was zu Deinem Aufgabengebiet gehört und welche Arbeiten Du doch lieber dem/r Chef:in überlässt. Solltest Du Dich unter- oder überfordert fühlen, scheue Dich nicht davor, Deine:n Chef:in darauf anzusprechen. Meist ist die Assistenzzeit bei ihnen selbst schon einige Jahre her und da fällt es schwer, sich in die Situation zurückzuversetzen. Daher ist Feedback auf beiden Seiten sehr wichtig, sodass ihr euch auf Augenhöhe begegnen könnt und Du Dich als Behandler:in sicher fühlen kannst. Solltest Du weiterhin unzufrieden sein und sich die Situation nicht bessern, hast Du die Möglichkeit, Deine:n Arbeitgeber:in zu wechseln.

Anmeldung als Vorbereitungsassistent:in

Um als Vorbereitungsassistent:in arbeiten zu dürfen, musst Du einige Dinge beachten. Die eigentliche Anmeldung an sich nimmt Dein Arbeitgeber vor, dafür musst Du jedoch ein paar bestimmte Dokumente vorlegen. Am Besten fragst Du Deinen Arbeitgeber vorher, welche Unterlagen Du konkret vorlegen musst. Zur ersten Orientierung findest Du hier eine Zusammenstellung (besonders die ersten drei Punkte sind wichtig, zu Punkt 4 und 5 kannst Du nochmal deinen Arbeitgeber fragen):

  1. Zahnärztliche Approbation so früh wie möglich beantragen
  2. Fachkundebescheinigung im Strahlenschutz beantragen
  3. Anmeldung bei der zuständigen Zahnärztekammer
  4. Häufig wird ein polizeiliches Führungszeugnis benötigt
  5. Auch ein Gesundheitszeugnis und der Nachweis über einen Hepatitis-B-Titer wird oft abgefragt

Außerdem solltest Du Dich über das Versorgungswerk für Zahnärzt:innen in Deinem Bundesland informieren und Dir überlegen, ob Du Rentenbeiträge lieber in das Versorgungswerk oder weiterhin in die deutsche Rentenversicherung einzahlen möchtest.

Alternativen- Es muss nicht immer die Arbeit am Patienten sein

Nicht immer ist eine Assistenzzeit vonnöten, meist ist sie aber der sinnvollste Weg, wenn Du als Zahnarzt bzw. Zahnärztin in Deutschland arbeiten möchtest. Für das Eröffnen einer Privatpraxis ist die Assistenzzeit jedoch nicht notwendig.

Bist Du Dir nicht darüber im Klaren, ob Du wirklich am Patienten arbeiten möchtest, lohnt es sich, über den Tellerrand hinauszuschauen. Weitere Jobs, die für Zahnmediziner interessant sein könnten, wären beispielsweise Jobs bei Versicherungen, als Gutachter:in und bei Dentalfirmen. Auch der Weg eines/r Berufsschullehrer:in ist möglich.

Quellen

Bayrische Landeszahnärztekammer, Vorbereitungsassistent, zuletzt aufgerufen am 10.10.2021 von www.blzk-compact.de

Bayrische Landeszahnärztekammer, Wintersemester 18/19, „Die zahnärztliche Berufsausübung vom Assistenzzahnarzt zum Praxisgründer“, zuletzt aufgerufen am 10.10.2021 von www.blzk.de

Dr. Buchholtz, S., 11.11.2020, „Assistenten- und Vertreterrichtlinien (gültig ab 01.01.2021)“, zuletzt aufgerufen am 10.10.2021 von www.zahnaerzte-hh.de

Hoppe, P., 13.07.2016, „Gibt es berufliche Alternativen für Zahnärzte?“, zuletzt aufgerufen am 10.10.2021 von www.zwp-online.info

LH, 26.06.2017, „Als Zahnarzt beruflich umsatteln“, zuletzt aufgerufen am 10.10.2021 von www.zm-online.de

 LZKTH, „Arbeitsvertrag_Vorbereitungsassistenten“, zuletzt aufgerufen am 10.10.2021 von www.lzkth.de

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